Neben den traditionellen Grabstellen setzt sich bei der Wahl des Beisetzungsortes immer mehr die Urnengemeinschaftsanlage durch.
Hier werden die Urnen der Verstorbenen auf einer meist gestalteten Fläche auf einem Friedhof der Reihe nach beigesetzt. Es gibt, je nach Friedhof Gemeinschaftsanlagen mit und ohne Namensnennung. Bei beiden gleich ist, das ein Anspruch auf die Urne mit der Beisetzung erlischt und eine spätere Aus- und Umbettung nicht mehr möglich ist. Ebenso gibt es feste Ablageplätze für Blumen und Gestecke, die für alle verbindlich sind. Dafür entfällt, was in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt, die Verpflichtung zur Pflege der Grabstelle, da diese meist bereits im Kaufpreis mit enthalten ist.

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