Neben den traditionellen Grabstellen setzt sich bei der Wahl des Beisetzungsortes immer mehr die Urnengemeinschaftsanlage
durch.
Hier werden die Urnen der Verstorbenen auf einer meist gestalteten Fläche auf einem Friedhof der Reihe nach
beigesetzt. Es gibt, je nach Friedhof Gemeinschaftsanlagen mit und ohne Namensnennung. Bei beiden gleich ist, das ein
Anspruch auf die Urne mit der Beisetzung erlischt und eine spätere Aus- und Umbettung nicht mehr möglich ist. Ebenso gibt es
feste Ablageplätze für Blumen und Gestecke, die für alle verbindlich sind. Dafür entfällt, was in der heutigen Zeit
immer mehr an Bedeutung gewinnt, die Verpflichtung zur Pflege der Grabstelle, da diese meist bereits im Kaufpreis mit enthalten ist.
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